
Entwicklungshelfergesetz
Im November 1983 wurde vom Nationalrat das Gesetz über den 'Personaleinsatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern', kurz - Entwicklungshelfergesetz - beschlossen.
Dieses Gesetz regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen für Personaleinsätze. Dazu gehören die Vertragsgestaltung zwischen Fachkraft und Entsendeorganisation, Versicherungsschutz, Reisekostenvergütung, Anrechnung der Entwicklungsdienstzeiten für den Präsenz- und Zivildienst, staatliche Beihilfen u.a.
Überdies betont das Entwicklungshelfergesetz ausdrücklich, dass ein Einsatz im Entwicklungsdienst im öffentlichen Interesse gelegen ist.
Ausgeschriebene Stellen
Einsatz der Woche
Johannes Schenk
Beratung des diözesanen Entwicklungsbüros der Diözese Lira, Uganda
Johannes Schenk aus Wien, ein Grenzgänger zwischen der Fernsehwelt (wo er als Produktionsleiter für Dokumentationen tätig war) und der ... mehr