Die Projekt-BeraterInnen sind in Österreich kranken-, haftpflicht- und unfallversichert. Bei längeren Krankheiten gelten die Gesetze des österreichischen Angestelltengesetzes. Darüber hinaus schließt HORIZONT3000 eine Auslandsreiseversicherung ab. Bei einem vorzeitigen Abbruch gelten die festgelegten Kündigungsfristen. HORIZONT3000 behält sich im Falle eines Abbruches innerhalb der ersten sechs Monate das Recht vor, alle angefallenen Kosten der Vorbereitung sowie der Ausreise zurückzuverlangen.